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Allgemeine Geschäftsbedingungen für
den Handel mit Feuerwerk
§ 1 Allgemeines
§1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen
ausschließlich auf Grund der nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle Verträge ,Lieferungen,
Leistungen und Angebote einschließlich Beratungsleistungen. Auskünfte
und Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur
wirksam , wenn wir diese schriftlich bestätigen. Für den
Dienstleistungbereich Großfeuerwerk gelten unsere gesonderten AGB.
§1.2 Etwaigen Einkaufbedingungen des Bestellers wir hiermit
widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt ,wenn wir ihnen
nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Soweit
sich unsere Geshäftsbedingungen mit den Bedingungen des Bestellers
decken, gelten die sich deckenden Klauseln , auch wenn im Übrigen den
Bedingungen des Bestellers hiermit widersprochen wird. Ein Widerspruch
gegen unsere Bedingungen muss innerhalb 14 Tagen schriftlich
erfolgen und zur Wirksamwerdung von und schriftlich anerkannt werden.
§1.3 Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und
Liefermöglichkeit freibleibend. Sämtliche Aufträge, auch
wenn sie durch Vertreter oder Angestellte entgegengenommen werden, oder
Nebenabreden zu diesen Bedingungen
bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung, ebenso
jede Änderung des Inhaltes eines bereits bestätigten
Auftrages. Stillschweigende Lieferungen sind solchen gleichzusetzen. Falls
ein bestelltes Stück nicht lieferbar ist, wird dasselbe
durch ein ähnliches oder gleichwertiges ersetzt.
Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren automatisch alle
früher herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.
§ 2 Umfang der Lieferung
§2.1 Die sich aus unseren Prospekten, Werbeschreiben oder
Vorführungsgegenständen ergebenden Daten stellen keine
zugesicherte Eigenschaft dar. Dies gilt auch für die dem Angebot
beigefügte Unterlagen ( Abbildungen ,Zeichnungen,
Gewichts- und Maßangaben), soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet sind. Geringe branchenüblich
Abweichungen in Größe, Farbe und Ausführung bilden keinen Grund für
Beanstandungen seitens des Bestellers.
§ 3 Zahlungsbedingungen
§3.1 Unsere Preise gelten ab Lager Berlin einschließlich Verladung im
Lager und Verpackung. Die Lieferung erfolgt
ab € 50.- innerhalb Berlin , im übrigen Bundesgebiet ab € 250.- frei
Haus. Reine Klasse I Lieferungen werden , ab € 40.-
innerhalb Berlin, im übrigen Bundesgebiet ab € 50.- frei Haus geliefert.
Nachlieferungen erfolgen, wenn Tourenzusammenfassung möglich ist, frei
Haus. Ins Ausland erfolgen keine Lieferungen.
§3.2 Soweit nicht anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne
Abzug bei Lieferung zahlbar ( Nachnahme).
Teilsendungen gelten in Bezug auf Erfüllung der Zahlungsverpflichtung
als selbständig.
§3.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir auch ohne Verzug
berechtigt, ab Fälligkeit bankübliche Zinsen zu berechnen.
Wechsel werden nur nach besonderen Vereinbarungen entgegengenommen und
gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so können wir die Herausgabe der
Ware verlangen. Werden uns nach
Vertragsabschluß ungünstige Umstände über die Kreditwürdigkeit des
Bestellers bekannt, oder werden die vereinbarten
Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so sind
unsere gesamten Forderungen sofort fällig.
§3.4 Befindet sich der Besteller mit der Bezahlung
fälliger Rechnungsbeträge in Verzug, können wir ein
Zurückbehaltungsrecht
für Waren, die in einen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen oder sich
in unsere Aufbewahrung befinden, ausüben. Der
Besteller kann die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Stellung
von Sicherheiten abwenden.
§3.5 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des
Bestellers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere
Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden,
so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
§3.6 Die Zurückhaltung von Zahlungen irgendwelcher Gegenansprüche oder
Aufrechnungen des Bestellers sind, soweit es sich
nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche
handelt, ausgeschlossen.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit, Verzögerungen
§4.1 Lieferfristen sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung
bindend. Eine vereinbarte Frist beginnt mit dem Datum unserer
Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor der Besteller sämtliche ihm
obliegenden Mitwirkungshandlungen vorgenommen, insbesondere eine
eventuell vereinbarte Anzahlung geleistet hat. Das Vorgenannte gilt
auch, falls Lieferfristen oder Termine ausdrücklich als fest vereinbart
worden sind .
§4.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der
Liefergegenstand das Lager Berlin verlassen hat oder die
Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
§4.3 Falls wir in Verzug geraten, kann der Besteller nach Ablauf einer
uns gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten
.Teillieferungen sind zulässig.
§4.4 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns - auch innerhalb eines
Verzugs - die Lieferung oder Ausführung um die Dauer der Behinderung und
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben .Ist die Lieferung oder
Ausführung durch den vorgenannten Umstand unmöglich oder unzumutbar , können wir vom Vertrag
ganz oder teilweise zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen
Fällen ausgeschlossen.
Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung,
Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, behördliche
Verfügungen, Rohstoff - und Energiemangel, Feuer, erhebliche Störungen
des Betriebes oder des Transports und sonstiger von uns nicht zu
vertretende Umstände gleich, die uns die Lieferung oder Ausführung
unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie
bei uns ,unseren Vorlieferanten oder einem ihrer Unterlieferer
eintreten.
§4.5 Fallen unsere Bezugsquellen ohne unser Verschulden ganz oder
teilweise weg, sind wir nicht verpflichtet, uns bei anderen
Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall sind wir berechtigt ,
verfügbare Warenmengen aufzuteilen.
§ 5 Annahmeverzug
§5.1 Kommt der Besteller mit der Abnahme unserer Waren in Annahmeverzug,
sind wir mit der Setzung einer Nachfrist von mindestens 3 Tagen
berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom
Vertrag zurückzutreten. Unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren
Schaden geltend zu machen können wir 15 % des Auftragswertes als
Entschädigung ohne Nachweis fordern . Für eine vom Besteller
verschuldete vergebliche Anlieferung können wir die üblichen
Speditionskosten berechnen.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen für die
(
Höhenfeuerwerke, Barockfeuerwerke, Hochzeitsfeuerwerke usw.)
Firma United-Dreams Berlin vertreten durch
Inh. Frank Melchert 12279 Berlin Lichterfelder Ring 91
Bei unseren Dienstleistungsverträgen für
Feuerwerk kommen zusätzlich zu unseren
AGb´s die nachstehenden
Geschäftsbedingungen zum tragen. Eventuelle vereinbarte Änderungen
dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
1. Die im Angebot festgelegten Kosten
und Honorare beinhalten folgende Leistungen:
Anfahrtkosten, Versicherung, Abwicklung
des Anzeigeverfahrens, Arbeitsleistungen des Pyrotechnikers und deren
Helfer,
Grobreinigung des Abbrennplatzes.
Arbeitsmaterial welches für den Abbrand benötigt wird.
Zusätzlich anfallende Kosten durch
behördliche Auflagen, (z.B. Feuerwehr, Bearbeitungsgebühren der
Stadtverwaltung o.ä.) übernimmt der Auftraggeber direkt, oder wird als
durchlaufender Gebührenfaktor weitergeleitet.
2. Ein Feuerwerk wird auch bei Regen
abgebrannt. Durch starke Feuchtigkeit gehören eventuelle Ausfällen
einzelner Feuerwerksgruppen zum gebuchten Feuerwerk dazu, und können
vom Auftraggeber nicht in Regress genommen werden.
3. Die Firma United-Dreams Berlin kann
kurzfristig aus Sicherheits- oder Qualitätsgründen den vorab
hinterlegten Angebots- bzw. Programmvorschlag ohne Rücksprache mit dem
Auftraggeber ändern. Diese Änderung beeinträchtigt in keiner Weise das
vorab festgelegte Bugett.
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§ 6 Verzugsfolgen
§6.1 Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen
und Termine zu vertreten haben oder uns im Verzug befinden, hat der
Besteller einen Anspruch auf eine Verzugentschädigung in Höhe von 1 %
für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch maximal bis zu
10 % des Rechungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und
Leistungen.
§6.2 Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen , es sei denn
, der Verzug beruht auf zumindest grober
Fahrlässigkeit.
§ 7 Haftung
§7.1 Für Schäden und Mangelfolgeschäden aus unerlaubter Handlung, aus
Verschulden bei Vertragsabschluß, aus Verletzung von vertraglichen oder
gesetzlichen Nebenpflichten, Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder
aus Verzug haben wir nur einzutreten, sofern diese durch unser Verhalten
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, unbeschadet der
Regelung in § 831 Satz 2 BGB. Dieser Haftungsauschluß besteht nicht bei
einem anfänglichen Unvermögen zur Vertragserfüllung, bei der Verletzung
wesentlicher vertraglicher Pflichten ( Kardinalpflichten ) und soweit es
sich um die Haftung für zugesicherte Eigenschaften ( einschl. solcher
Mangelfolgeschäden, vor denen die Zusicherung schützen soll),handelt.
§7.2 In allen Fällen ist jedoch die Haftung auf den Ersatz
vertragstypischer Schäden beschränkt.
§ 8 Exportverbotsklausel
§8.1 Dem Besteller ist es nicht erlaubt, die bei uns bezogene Ware
nach den USA oder Kanada zu liefern. Jegliche Haftung hierfür geht auf
den Besteller über.
§ 9 Gefahrübergang
§9.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung der Lieferung geht auf den Besteller über, sobald die
Lieferung ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen übergeben wurde.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
§10.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus
diesem und anderen Geschäften, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den
Besteller jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden
Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben
werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§10.2 Die Ware bleibt unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu
äußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder
aus einem sonstigen Rechtsgrund ( unerlaubte Handlung und Versicherung )
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der
Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an uns ab. Der
Besteller ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung
für unsere Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese
Einzugsermächtigung kann widerrufen werden ,wenn der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt.
§10.3 Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte
Hand hat der Besteller auf unser Eigentum hinzuweisen und uns
unverzüglich zu benachrichtigen.
§10.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers insbesondere
Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen
oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte
zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltware
durch uns liegt ,soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein
Rücktritt vom Vertrag.
§ 11 Gewährleistung
§11.1 Ist unsere Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte
Eigenschaften, verpflichten wir uns ,unter Ausschluß sonstiger
Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl zur Nachlieferung oder
Gutschrift.
§11.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem
Datum der Lieferung.
§11.3 Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch
binnen 7 Tagen nach Lieferungseingang schriftlich
mitgeteilt werden .Mängel ,die auch auch bei
sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden
können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die
mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der
Entdeckung des Mangels befand, zur Besichtigung durch uns
bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Obliegenheiten
schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegen uns aus .Ist auch die
Ersatzlieferung mangelhaft ,oder kann diese nicht innerhalb einer
angemessenen Frist von uns erbracht werden so kann der Besteller nach
seiner Wahl Minderung des Kaufpreises oder Wandlung des Vertrages
verlangen..
§11.4 Wir stehen dem Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung von
Auskunft und Rat über die Verwendung der von uns vertriebenen
Erzeugnisse zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur im Rahmen des §
7.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichte, Teilnichtigkeit
§12.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
§12.2 Soweit der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches
ist, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
§12.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen nicht berührt.
21.12.2003 United-Dreams Berlin
Durchführung
von
Grossfeuerwerken
4. Sollte am Tag des Feuerwerks der vom
Aufsichtsamt genehmigte Abbrennplatz nicht benutzbar sein (z. B. durch
Überflutung), so ist vom Auftraggeber 1/2 des Feuerwerkspreises zu
entrichten.
Sollte das bereits fertig aufgebaute
Feuerwerk wegen höherer Gewalt ( z.B. Windstärke> 5m/sec. oder
Waldbrandstufe IV) nicht abgebrannt werden können, ist der volle
Feuerwerksbetrag zu entrichten .
In beiden Fällen wird das
Feuerwerksmaterial von der Firma United-Dreams Berlin kostenfrei
eingelagert, und kann zu einem anderen Zeitpunkt ( bzw. Anlass) gegen
eine geringe Aufwandspauschale innerhalb von zwei Jahren in Anspruch
genommen werden.
5. Für die Entsorgung der anfallenden
Rückstände (Pappreste und Regenfolien) ist falls nicht anders vereinbart
der Auftraggeber zuständig. Ebenfalls ist der Auftraggeber ist für die
kostenfreie Bereitstellung von Feuerwehrpersonal falls nötig zuständig.
6. Die erarbeiteten Programmabläufe /
Angebote sind unser Eigentum, und dürfen ohne schriftliche Genehmigung
nicht an Dritte weitergegeben werden.
7. Die Bezahlung erfolgt, soweit nicht
schriftlich anders vereinbart, nach dem Aufbau, vor dem Abbrennen des
Feuerwerks in bar gegen Rechnung und Quittung.
20.05.2008
United- Dreams Berlin
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