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Wenn Sie erfahren möchten welche gesetzlichen
Bestimmungen für den Verkauf von Feuerwerk zu beachten sind folgen Sie
bitte dem
Link zum
Verband der pyrotechnischen Industrie
Dort finden Sie
Vorschriften für den Umgang und Verkehr
mit Feuerwerkskörpern
Behördenzuständigkeit
Klasseneinteilung und Kennzeichnung
Pyrotechnische Munition
Vertrieb,
Überlassen und Verwendung
Feuerwerkskörper der Kategorie I
Feuerwerkskörper der Kategorie II
Feuerwerkskörper der Klasse T1
Feuerwerkskörper der Kategorie III und IV
die Aufbewahrung
Höchstmengen in Verkaufsräumen und Lagerräumen
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Hier können Sie die
Vertriebsanzeige für den Verkauf von
Feuerwerk herunterladen ( PDF-Format ).Da
Ihr zuständiges Ordnungsamt muß spätestens 14 tage vor dem ersten
Verkauf über Ihre Absicht informiert sein will.
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