Gesetzliche Bestimmungen für den Verkauf von Feuerwerk :

 

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Wenn Sie erfahren möchten welche gesetzlichen Bestimmungen für den Verkauf von Feuerwerk zu beachten sind folgen Sie bitte dem

Link zum

Verband der pyrotechnischen Industrie

 

Dort finden Sie

Vorschriften für den Umgang und Verkehr mit Feuerwerkskörpern


Behördenzuständigkeit

Klasseneinteilung und Kennzeichnung

Pyrotechnische Munition

Vertrieb, Überlassen und Verwendung

Feuerwerkskörper der Kategorie I

Feuerwerkskörper der Kategorie II

Feuerwerkskörper der Klasse T1

Feuerwerkskörper der Kategorie III und IV

die Aufbewahrung

Höchstmengen in Verkaufsräumen und Lagerräumen

 


 


Hier können Sie die Vertriebsanzeige für den Verkauf von Feuerwerk herunterladen ( PDF-Format ).

Da Ihr zuständiges Ordnungsamt muß spätestens 14 tage vor dem ersten Verkauf über Ihre Absicht informiert sein will.

 

 

 

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