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Die neuen Weco Kataloge( 2011 ) sind da !!!!
Wir freuen uns
Ihnen mitteilen zu können das die neuen Weco-Kataloge für Sie
bereitstehen und in unserem Shop erworben werden können.

Neuheiten 2011 :
In diesem Jahr sind wir etwas schneller als alle
Jahre zuvor. Hier schon mal ein kleiner Vorgeschmack auf die Neuheiten
in diesem Jahr. Zwar werden wir die 600 Schuss
Batterie " Full Size" von 2007 oder die Feuerwalze in 2008 nicht toppen können, macht aber
auch nicht viel Sinn , denn vom Effekt her muss die Box ja auch noch
was hermachen. So nun schnell auf den Button klicken....

VIP - Stammkundenkarte:
Wir haben es doch noch rechtzeitig geschafft
unsere kostenlose
VIP-Stammkundenkarte vorzubereiten. Hier einige Vorteile:
* 3 % Rabatt ab 20 Euro Einkauf * 5 % Rabatt ab 50 Euro Einkauf * Zusendung des
neuen Werbeflyer´s 2012 bevor alle anderen ihn erhalten. * Vorbestellungen ohne
Anzahlung möglich * 10 % Rabatt auf unsere Groß-Feuerwerke während
des Jahres fragen Sie bei unserem Personal nach der
VIP Kundenkarte.
Bei uns können Sie Ihre Feuerwerks -
und Partyartikel auch Online bezahlen .... schnell und unkompliziert
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Händlerinfo :
Vertriebsanzeige:

Sie haben sich für den Verkauf von Feuerwerk
entschieden, dann müssen Sie bei Ihrem Ordnungsamt oder Wirtschaftsamt
den Verkauf anzeigen. Dazu gibt es folgendes
Formular. Bitte vergessen Sie nicht den Verkauf von
Feuerwerk auch im Gewerbeschein nachtragen zu lassen, da es sonst zu
teuren Überraschungen kommen kann.
Gesetzliche Bestimmungen für den Handel mit Feuerwerk :
Wer als Händler mit einem Ladengeschäft Interesse
für den Verkauf von Feuerwerk hegt ist bei uns genau richtig.
Aufgrund unserer Außendiensttätigkeit für die
Firma Idena ( Weco-, Comet- und Idena Feuerwerk) können wir Ihnen
sämtliche Unterstützung und Tipps für Ihren Verkauf zum
Jahresende bieten. Wir sind von der Beratung über den Einkauf bis hin
zum Abverkauf Ihrer Ware für Sie da. Dabei spielt es keine Rolle ob
Sie bei uns in Berlin sitzen, oder an irgendeinem anderen Ort in
Deutschland.
Wenn man jedoch im Vorfeld herausbekommen möchte ob
sein Ladengeschäft für einen Verkauf geeignet ist können Sie sich
hier
schon einmal die gesetzlichen Bestimmungen herunterladen.
Wenn Sie uns Ihre Gewerbeanmeldung und Ihren
Personalausweis zusenden erhalten Sie von uns Ihr komplettes
Feuerwerksangebot
Erklärung der
Feuerwerksklassen :
Kategorie I = Kinderfeuerwerk: Kinderfeuerwerk darf das
ganze Jahr über verkauft und auch abgebrannt werden. Der
Gesetzgeber hat für die Abgabe von Klasse I Feuerwerk jedoch eine
Abgabeempfehlung von 12 Jahren ausgesprochen.
Kategorie II =
Silvesterfeuerwerk: Hier gilt Verkauf nur an Personen über 18 Jahre
und Verkauf nur an den letzten drei Verkaufstagen im Jahr.
Ausnahmegenehmigungen können beim zuständigen Ordnungsamt beantragt
werden.
Kategorie TI = technisches Feuerwerk: Abgabe und Abbrand während
des Jahres erlaubt jedoch Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten.
Außerdem muss dem Händler bestätigt werden, dass die Artikel nur für
technische Zwecke oder Veranstaltungen genutzt werden.
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