Alles rund um Silvesterfeuerwerk für Händler und Endverbraucher

Neuheiten 2009
Shop-Zugang
Online-Bezahlung mit Pay Pal
VIP- Stamm-Kundenkarte

 

Neuheiten 2009 :

In diesem Jahr sind wir etwas schneller als alle Jahre zuvor. Hier schon mal ein kleiner Vorgeschmack auf die Neuheiten in diesem Jahr. Zwar werden wir die 600  Schuss Batterie " Full Size" von 2007 oder die Feuerwalze in 2008  nicht toppen können, macht aber auch nicht viel Sinn , denn vom Effekt her muss die Box ja auch noch was hermachen. So nun schnell auf den Button klicken....

 

  VIP - Stammkundenkarte:

Wir haben es doch noch rechtzeitig  geschafft unsere kostenlose
VIP-Stammkundenkarte vorzubereiten. 
Hier einige Vorteile:
* 3 % Rabatt ab 20 Euro Einkauf
* 5 % Rabatt ab 50 Euro Einkauf
* Zusendung des neuen Werbeflyer´s 2009 bevor alle anderen ihn erhalten.
* Vorbestellungen ohne Anzahlung möglich
* 10 % Rabatt auf unsere Groß-Feuerwerke während des Jahres
fragen Sie bei unserem  Personal nach der
VIP Kundenkarte.


Unser Online - Shop für Endverbraucher...  ist ab Juni 2009 wieder für Sie geöffnet. Dann heißt es wieder einkaufen für das beste Fest im Jahr " Silvester " .

Innerhalb Berlins liefern wir Ihre Ware auf Wunsch ab einem Bestellwert von 50 Euro  kostenlos an den 3 Verkaufstagen aus.

Außerhalb Berlins können Sie auch wieder Ihre vorbestellte Ware gerne in unserer Verkaufsfiliale abholen. Die Standorte werden Ihnen hier wieder rechtzeitig bekannt gegeben.

für unsere gesamte Shopfläche gelten folgende Widerrufs und
Rücknahmebedingungen :

Bei uns können Sie Ihre Feuerwerks - und Partyartikel auch Online bezahlen .... schnell und unkompliziert

PayPal-Bezahlmethoden-Logo

 

Händlerinfo :

Vertriebsanzeige: 

Sie haben sich für den Verkauf von Feuerwerk entschieden, dann müssen Sie bei Ihrem Ordnungsamt oder Wirtschaftsamt den Verkauf anzeigen. Dazu gibt es folgendes Formular.  Bitte vergessen Sie nicht den Verkauf von Feuerwerk auch im Gewerbeschein nachtragen zu lassen, da es sonst zu teuren Überraschungen kommen kann.

Gesetzliche Bestimmungen für den Handel mit Feuerwerk :

Wer als Händler mit einem Ladengeschäft Interesse für den Verkauf von Feuerwerk hegt ist bei uns genau richtig.

Aufgrund unserer Außendiensttätigkeit für die  Firma Idena ( Weco-, Comet- und Idena Feuerwerk) können wir Ihnen sämtliche Unterstützung und Tipps  für Ihren Verkauf zum Jahresende bieten. Wir sind von der Beratung über den Einkauf bis hin zum Abverkauf Ihrer Ware für Sie da. Dabei spielt es keine Rolle ob Sie bei uns in Berlin sitzen, oder an irgendeinem anderen Ort in Deutschland. 

Wenn man jedoch im Vorfeld herausbekommen möchte ob sein Ladengeschäft für einen Verkauf geeignet ist können Sie sich hier schon einmal die gesetzlichen Bestimmungen herunterladen.

Wenn Sie uns Ihre Gewerbeanmeldung und Ihren Personalausweis zusenden erhalten Sie von uns Ihr komplettes Feuerwerksangebot


 

Erklärung der Feuerwerksklassen :

Klasse I = Kinderfeuerwerk: Kinderfeuerwerk darf das ganze Jahr über verkauft und auch abgebrannt  werden. Der Gesetzgeber hat für die Abgabe von Klasse I Feuerwerk jedoch eine Abgabeempfehlung von 12 Jahren ausgesprochen. 

Klasse II = Silvesterfeuerwerk: Hier gilt Verkauf nur an Personen über 18 Jahre und Verkauf nur an den letzten drei Verkaufstagen im Jahr. Ausnahmegenehmigungen können beim zuständigen Ordnungsamt beantragt werden.

Klasse TI = technisches Feuerwerk: Abgabe und Abbrand während des Jahres erlaubt jedoch Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten. Außerdem muss dem Händler bestätigt werden, dass die Artikel nur für technische Zwecke oder Veranstaltungen genutzt werden.


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